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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Werbeflächen aller Art im
Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem
Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen
Werbekunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem
Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen
Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab
Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die
Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers. 2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Unternehmen
nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem
der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung
vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich,
mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen
trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht
dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu. 3. Ein Fehler bei
der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete
Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder
Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer
Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder
Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote
auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht
kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des
Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall
eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)
innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung
andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem
Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten Fehler bei der
Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die
Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig,
wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche
erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben
hat und frei darüber verfügen kann. 2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen
von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-,
wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen
bei dem Unternehmen entstehen können. 3. Der Auftraggeber ist für die
rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel
verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel
gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der
Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit
nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung
auftreten. 4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des
Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die
vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem
Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so
hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen. 5. Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen
Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen
Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich
seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt
wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu
zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die
Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternemen eine
Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder
sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber hat das Recht,
über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber
kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Werbematerial zur
Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung
bereits geleisteter Zahlungen. Trifft diem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der
Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem
Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen
bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine
Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene
Kosten verlangen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und
muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn
fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils
gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes
vereinbart wurde. 2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen
für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von dem
Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden.
In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb
von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden
muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen,
laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden
Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese
werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Ertelung des Auftrages wird die
ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden
anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens
des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens
zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch
ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte
Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam,
wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die Verträge
gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des
Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der
Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte
Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In allen
anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der
Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein
Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit
sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten
Informationen. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte
fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten,
auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt
wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für
Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen
und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von
Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors
nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des
Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den
Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu
machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten
einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem
Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarungen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen
einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann
das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung
zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender
früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug,
so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem
Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ddas Unternehmen nicht einen höheren Schaden
nachweist. 4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst
nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
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